AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schach zu Dritt | Gesellschaft für Kommunikation mbH für die Verwendung bei Unternehmern

§ 1 VERTRAGSSCHLUSS

1. Für Verträge mit der Schach zu Dritt |Gesellschaft für Kommunikation mbH (im Folgenden: schachzudritt) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn sie diesen nicht gesondert widerspricht.

2. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern iSd. § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 LEISTUNGSUMFANG, PREISE UND ZAHLUNGEN

1. Schachzudritt ist berechtigt, für Leistungen eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

2. Kommt der Vertragspartner mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, ist schachzudritt berechtigt, 5,00€ pauschale Mahnkosten pro Mahnschreiben zu verlangen.

§ 3 BESONDERE REGELUNGEN FÜR SCHACHZUDRITT-KUNDEN

a) Termine, Fristen und Leistungshindernisse

1. Die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen bedarf der Textform.

2. Die Lieferzeit verlängert sich entsprechend,

a) wenn der Kunde eventuellen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt und/oder

b) bei Problemen mit Arbeiten Dritter, es sei denn, schachzudritt hat sie nach § 6 zu vertreten.

b) Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt 12 Monate.

2. Der Kunde darf zunächst Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

3. § 3 b) Nr. 1 – 2 gelten nicht für Fälle des § 639 BGB und nicht für Schadenersatz in den in § 6 Abs. 2 genannten Fällen.

4. Ein Werk gilt auch dann als abgenommen, wenn schachzudritt den Kunden über die Fertigstellung des Werkes informiert hat und der Kunde die Abnahme nicht binnen 10 Werktagen unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

§ 4 BESONDERE REGELUNGEN FÜR EVENTS VON SCHACHZUDRITT-KUNDEN

a) Allgemeines

1. Im Rahmen des Auftrages besteht für schachzudritt Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind in den Grenzen des § 6 ausgeschlossen.

2. Schachzudritt ist berechtigt, sich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Dritter zu bedienen. Schachzudritt ist in der Wahl des Subunternehmers vollkommen frei, das gilt nicht für vom Kunden fest gebuchte Künstler.

3. Bei Veranstaltungen tritt nach außen der Kunde als Veranstalter auf. Abgaben für die Künstlersozialkasse (KSK) werden dem Kunden mit 20% Aufschlag in Rechnung gestellt. Soweit schachzudritt durch einen gesonderten Auftrag dazu verpflichtet ist, Anmeldungen für die GEMA durchzuführen, geschieht dies im Auftrag des Kunden.

4. Schachzudritt kann Reisekosten und Spesen nach freier Wahl in tatsächlich angefallener Höhe oder nach den aktuellen Pauschalen des BMF abrechnen.

b) Leistungshindernisse

1. Schachzudritt haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistung oder für die Einhaltung von Terminen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die schachzudritt nach § 6 nicht zu vertreten hat.

2. Sofern solche Ereignisse schachzudritt die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer (insbesondere, wenn Genehmigungen von Behörden versagt werden) ist, ist schachzudritt zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 5 BESONDERE REGELUNGEN FÜR DIE ERSTELLUNG VON GRAFIKEN, FOTOS, WEBSEITEN UND ÄHNLICHEN WERKEN

a) Mitwirkungspflicht

1. Soweit schachzudritt dem Kunden Entwürfe für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe nach 7 Tagen als genehmigt, wenn der Kunde sie nicht ausdrücklich zurückweist. Schachzudritt wird den Kunden bei Beginn der Frist auf die Bedeutung seines Schweigens gesondert hinweisen. Schachzudritt kann auch eine längere Frist nennen, dann gilt statt dessen diese.

2. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Er hat bei Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

b) Nutzungsrechte

1. Schachzudritt räumt dem Kunden ein nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht ist auf das bestellte Medium begrenzt. Erbringt schachzudritt beispielsweise Leistungen zur Gestaltung der Webseite des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Webseite und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Erbringt schachzudritt beispielsweise Leistungen zur Gestaltung eines Flyers, so ist der Nutzungszweck des Flyers und/oder von dessen Bestandteilen auf eine Verwendung auf Flyern beschränkt.

2. Das Recht aus Abs. 1 erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgeltes. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, schachzudritt über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.

3. Schachzudritt geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

4. Schachzudritt nimmt für Werke auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden auch nur zeitlich eingeschränkt übertragen werden können. Schachzudritt kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 20 % in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile des Werkes erfolgt nicht. Bei Zuwiderhandlungen hat der Kunde schachzudritt den daraus entstehenden Schaden zu erstatten.

5. Erlangt der Kunde Kenntnis von unrechtmäßiger Nutzung des Lizenzmaterials oder aber von Verletzungen von Nutzungsrechten Dritter durch schachzudritt selbst (z.B. durch Abmahnungen), hat er sie sofort darüber zu informieren.

c) Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

1. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen.

2. Schachzudritt behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, sowie Bilder davon zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Webseite des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

d) Freistellung

Der Kunde stellt schachzudritt von allen Schäden und allen Ansprüchen Dritter frei, die durch wegen einer Verletzung von Schutzrechten durch den Kunden (z.B. durch Verwendung mitgesandter Unterlagen) entstehen, entstanden sind oder entstehen könnten.

§ 6 HAFTUNG

1. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet schachzudritt unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten und für die Verletzung von Kardinalpflichten, jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet schachzudritt nicht.

2. Die Haftungsbeschränkungen des Abs.1 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

3. Ist die Haftung von schachzudritt ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 SONSTIGES

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz von schachzudritt, es sei denn, der Vertragspartner ist kein Kaufmann und gilt auch nicht als solcher.

#brand
#live
#digital
#culture
SZ3 Logo